Der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen alle Angelegenheiten, die ihr durch zwingende Vorschriften des Gesetzes oder durch die Satzung zugewiesen sind. Vorsitzender der Gesellschaftsversammlung ist Martin Gräf (MUNV).
Martin Gräf
Referatsleiter Beteiligungsmanagement
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Volker Kraska
Vorstand, LINEG
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW